Bauen und Wohnen
Mardorf verfügt leider nur noch über sehr wenige verfügbare Bauplätze (Übersicht als Karte siehe rechts Infospalte)!
Baulücken erscheinen als frei - sind aber meistens nicht zu erwerben oder es gibt doch baurechtliche Probleme. Das neueste kleine Neubaugebiet B-Plan 227 "Schützenweg" ist schon wieder fast vergeben. Da auch in Mardorf weiterhin eine rege Bautätigkeit und Nachfrage herrscht, werden sicher bald auch die allerletzten freien Bauplätze vergeben sein!
Das Wohngebiet "Vor der Mühle" im B-Plan 224 mit der westlichen Anliegerstraße "Triftgärten" und dem östlichen Ausbau um die Ringstraße "Am Golfpark" ist praktisch voll. Die noch nicht bebauten Grundstücke im östlichen Teil sind fast alle schon vergeben - können nur aus baurechtlichen Gründen noch nicht bebaut werden.
Welche Vorgaben es für eine Bebauung gibt, können Sie den entsprechenden Bebauungsplänen entnehmen. Siehe auch unsere Seite "Bauleitplanung"
Übrigens ist der Großteil des Nordufers auf Drängen der Stadt Neustadt vor Jahren leider noch auf Wochenendgebiet eingeschränkt worden, obwohl es bundesweit schon damals eher in Richtung Feriengebiet ging. Aber dieser Unterschied spielt beim Dauerwohnrecht auch keine Rolle. Hier geht es nach deutschem Recht um zwei völlig gegensätzliche Punkte:
Ordnungsrechtlich darf ich völlig legal in einem Wochendendhaus wohnen (wie auch in einem Wohnwagen etc.). Ich habe dadurch auch den Anspruch auf einen Erstwohnsitz (mit Dauerwohnen) und die gesamte Infrastruktur, die ich für mich oder meine Familie zum Lebensumfeld benötige (Schulbus, Kindergarten, Strom, Abwasserkanal etc.). Das alles ist aber ohnehin schon seit 1970 an Mardorfs Nordufer umfänglich vorhanden.
Dagegen verbietet aber unser veraltetes Baurecht das Dauerwohnen am Nordufer. Danach darf ich ein Wochenendhaus nur gegelenglich zum Wochenende und höchstens als Zweitwohnsitz nutzen, ohne Anspruch auf die o. g. Infrastruktur. In der Praxis hieße das aber, jedem Bewohner einen städtischen Bediensteten zur ganzjährigen Kontrolle zur Seite zu stellen. Was natürlich undurchführbar ist und deshalb auch von Seiten der Bauordnung das Dauerwohnen mit Erstwohnsitz hingenommen wird.
Deshalb lohnt sich auch der Blick zum Wasser, wenn es um Bauabsichten in Mardorf geht.
Aktuelle Bebauungspläne in Mardorf mit Rechtskraft (Übersicht als Karte siehe rechts Infospalte):
Ansprechpartner/in
Herr Friedrich Dankenbring | |
Telefon: 05036 9258825 E-Mail: friedrich@dankenbring.de |