Aktuelle weltweite Übersicht Corona-Pandemie (JHU USA).
Bestätigte Fallzahlen am 23.4.2021 (9 Uhr) Tägliche Veränderungen in Deutschland (Grafik)
Impfrate (Gesamtbevölk. nur 1.Impfung): Israel 62,03%, USA 40,2%, GB 48,82%, Deutschland 21,4%, NRW 22,4%, Niedersachsen 20,39%!
Testrate (Gesamtbevölk.): Israel 180,3%, USA 119,4%, GB 200,9%, Deutschland 62,9%!
Letalität (Sterberate in 7 Tagen pro 100.000 Einw.): Israel 0,8%, USA 1,8%, GB 2,9%, Deutschland 2,5%, NRW 2,2%, Niedersachsen 2,6%, Reg.Hannover 1,3%!
Ansteckungsrate (7-Tage-Reproduktion / Grenze bei 1,00): Deutschland 1,01!
Inzidenz (Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100.000 Einw.): Israel 9,8 / USA 131,3 / GB 26,2 / Deutschland 173,5 / NRW 185,0 / Niedersachsen 125,5 / Region Hannover 157,8 (Kinder 5-14 Jahre über 220)!
Deutschland (alle-Quellen-Mix): 3.254.609 Infizierte gesamt - tägl.neu 29.385 / Gesamt 81.693 Tote - tägl.neu 311 / Genesen gesamt 2.874.000 - tägl.neu 31.000. Höchste Ansteckungsrate unter 60 Jahre!
RKI-Deutschland: 3.245.253 Infizierte (Infekt.Rate 3,8%) - tägl.neu 27543 (Inzidenz 164,0) / Gesamt 81.158 Tote - tägl.neu 265 / Genesen gesamt 2.865.000 - tägl.neu 19.700.
Nordrhein-Westfalen: 696.949 Inf. 15.116 Tote. Nachbarkreise Minden: Inz. 163,0 - 248 Tote (Letal. 0,3). Herford: 156,8 - 160 Tote (1,6). Lippe: 170,6 - 361 Tote (1,4).
Niedersachsen: 226.819 Inf. 5.181 Tote. Nachbarkreise Nienburg: 3.254 (Inz. 115,3), 144 Tote (Letal. 1,6). Schaumburg: 4.098 (161,6), 64 Tote (1,9). Region Hannover: 42.769 Inf. 985 Tote.
DIVI Intensivbetten (Bundeszentralregister)
: Region Hannover: (von über 350 gesamt) sind nur noch
20 frei -
60 mit Covid-19-Patienten belegt - davon
34 beatmet.
Nienburg: (von 24) 5 - 2 - 2.
Schaumburg: (von 22) 0 - 6 - 1.
Minden: (von 195) 23 - 23 - 14.
Auslastung der Krankenhäuser in der Umgebung.
Neustadt: Infizierte gesamt 1.347, aktuell 148, Inzidenz (194,5), 44 Tote, genesen 1.155. Wunstorf: (128,0), 18 Tote. Wedemark: (85,9), 23 Tote. Garbsen: (164,0), 81 Tote. Rehburg-Loccum aktuell 28 Infizierte. SG Sachsenhagen aktuell 17.
Zunächst dürfen Zweitwohnungsbesitzer wieder in ihre Wochenend- und Ferienhäuser, auch Dauercampen ist wieder erlaubt. Die Spielplätze in Niedersachsen können zudem vom 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Ab dann sollen die Menschen auch wieder mehr Möglichkeiten haben, sich draußen sportlich zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich
Niedersachsen: Gastronomie soll ab 11. Mai wieder anlaufen
Kontaktverbot: In Niedersachsen dürfen sich vom kommenden Montag (11. Mai) an wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Das kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) an. So sei es beispielsweise möglich, dass sich zwei Paare von diesem Tag an wieder in einem Restaurant treffen könnten. Eine Obergrenze, wie viele Menschen aus zwei Haushalten sich so ab Montag nun treffen könnte, sei bisher nicht festgelegt, sagte Weil. Bis zum 11. Mai gilt noch die „alte“ Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen jedoch maximal zwei Personen gemeinsam unterwegs sein, die nicht demselben Hausstand angehören.
Geschäfte: Seit dem 20. April haben in Niedersachsen auch wieder kleinere Geschäfte die Türen für ihre Kunden aufgemacht. Öffnen durften Läden mit maximal 800 Quadratmeter Fläche. Größere Geschäfte müssen ihre Verkaufsfläche wieder reduzieren Zum 11. Mai sollen jedoch die nächsten Lockerungen kommen: Dann sollen Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsflächen wieder öffnen dürfen, eine Differenzierung nach Branchen ist nicht mehr vorgesehen. Allerdings gelten weiter Auflagen: Die Maskenpflicht etwa bleibt.
Gastronomie und Hotellerie: Die Gastronomie in Niedersachsen kann einem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung zufolge am 11. Mai wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Das gab Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover bekannt. Eine weitere Öffnung der Gastronomie sei vom 25. Mai an möglich. Bars oder Diskotheken sollen dem Plan zufolge bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Endgültig beschlossen werden soll der Stufenplan für Niedersachsen nach den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch.
Die Hotellerie in Niedersachsen kann der Landesregierung zufolge am 25. Mai ihr Geschäft wieder aufnehmen. Mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und weiteren Auflagen sollen Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dann öffnen können
Maskenpflicht: Auch in Niedersachsen ist nun eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus eingeführt worden. Seit Montag (27. April) ist das Tragen einer Maske im Nahverkehr und im Einzelhandel Pflicht.
Freizeit: Spielplätze, Zoos und Museen in Niedersachsen können seit dem 6. Mai an unter Auflagen wieder öffnen. Ab dann sollen die Menschen auch wieder mehr Möglichkeiten haben, sich draußen sportlich zu betätigen. Kontaktlose Sportarten wie Leichtathletik oder Tennis sowie Outdoor-Sportanlagen sind ab dem 6. Mai wieder erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Freibäder und Freizeitparks dürfen vom 25. Mai an wieder Besucher empfangen. Einrichtungen in Gebäuden wie etwa Kinos bleiben dagegen vorerst noch geschlossen.
Gottesdienste: Nach dem Verbot religiöser Versammlungen wegen der Corona-Epidemie sind Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen in Niedersachsen vom 7. Mai an unter Auflagen wieder möglich.
(Stand Niedersachsen: 6. Mai 19.18 Uhr)
WICHTIG: Die Regelungen aufgrund von Veränderungen bei der Inzidenz gelten grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Seite von
„niedersachsen.de/coronavirus“ und sind solange gültig, bis ein Unterschreiten der Inzidenz ebenfalls
dort veröffentlicht ist.
Die Ampel gilt u. a. für Ausgangsbeschränkungen (§ 18 Abs.3 - an 3-Folgetagen, 7-Tage-Inzidenz über 150), Hochinzidenzkommunen (§18a - an 3-Folgetagen, 7-Tage-Inzidenz über 100). Für Schulen wird jetzt die Inzidenz von 165 wichtig!
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