Weitere Bestimmungen für Mardorf
Ratsinformationssystem für die Ortratssitzungen in Mardorf!
Mängelmelder der Stadt Neustadt a. Rbge.
Weitere Satzungen mit Bedeutung für Mardorf können auf der Webseite der Stadt Neustadt a.Rbge. eingesehen werden!
Brut- und Setzzeit heißt Leinenzwang!
Vom 1.4. bis 15.7. jeden Jahres gilt in Niedersachsen in der Brut- und Setzzeit in der freien Landschaft gemäß NWaldLG Leinenzwang für Hunde. In einigen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten gilt das ohnehin im ganzen Jahr.
Werbetafeln und Hinweisbeschilderung Mardorf
Gehwegreinigung in Mardorf:
Die Eigentümer und Nutznießer von Grundstücken sind verpflichtet, die Geh- und Radwege an ihren Grundstücken frei von Bewuchs, Unkraut und Laub zu halten. Es soll eine uneingeschränkte und sichere Nutzung für die Allgemeinheit möglich sein. Insbesondere im Herbst ist es äußerst wichtig, Laub auf dem Geh- und Radweg schnellst möglich zu entfernen, damit hier niemand zu schaden kommen kann. Ein entsprechnder Winterdienst ist Pflicht.
Zum Geh- und Radweg gehört auch die obere Bordsteinkante. Überhängende Pflanzen und Äste sind so zu stutzen, dass von ihnen keinerlei Beeinträchtigung oder Gefahr ausgehen kann.
Verkehrszeichen und Straßenleuchten dürfen von Bäumen und Hecken nicht verdeckt oder beschädigt werden.
Der Unterhaltungsschnitt von Hecken und Gehölzen ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ganzjährig zulässig.
Straßenreinigungssatzung der Stadt - aktuell